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Erleichterung des zwischenstaatlichen Waffenhandels und neue Wohnsitzregeln für Militärangehörige.

Das Gesetz beseitigt bundesweite Beschränkungen für den Kauf von Schusswaffen über Staatsgrenzen hinweg, was Bürgern den legalen Erwerb von Waffen außerhalb ihres Wohnsitzstaates erleichtert. Es führt auch erweiterte Definitionen des Wohnsitzes für aktive Militärangehörige und deren Ehepartner ein, die es ihnen ermöglichen, Waffen in dem Staat zu kaufen, in dem sie stationiert sind. Diese Änderungen wirken sich direkt auf die Rechte von Waffenbesitzern und die Geschäftsabläufe lizenzierter Händler aus.
Wichtige Punkte
Jede Art von Schusswaffe (nicht nur Gewehre oder Flinten) kann in jedem Bundesstaat gekauft werden, sofern die Transaktion den Gesetzen des Übertragungsstaates und des Wohnsitzstaates des Käufers entspricht.
Aktive Militärangehörige und ihre Ehepartner können nun als Einwohner von drei Staaten gelten: ihrem rechtlichen Wohnsitz, dem Staat ihres ständigen Dienstortes und dem Staat, von dem aus sie zum Dienst pendeln.
Lizenzierte Waffenhändler dürfen Verkäufe und Übertragungen von Schusswaffen an temporären Standorten in jedem Bundesstaat durchführen, wodurch die bisherige Beschränkung auf den im Lizenz angegebenen Staat entfällt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4652
Sponsor: Sen. Cramer, Kevin [R-ND]
Startdatum: 2024-07-10