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Bundesstudentendarlehen: Obligatorische Offenlegung des tatsächlichen Jahreszinses (APR).

Dieses Gesetz verpflichtet Institutionen, die Bundesstudentendarlehen vergeben, den Kreditnehmern den effektiven Jahreszins (APR) vor der Auszahlung der Mittel offenzulegen. Dies stellt sicher, dass Bürger die Gesamtkosten des Darlehens, einschließlich Zinsen, Gebühren und Zinskapitalisierung, verstehen, um fundierte finanzielle Entscheidungen über ihre Ausbildung treffen zu können. Die Änderung stärkt den Verbraucherschutz im Bildungsbereich.
Wichtige Punkte
Obligatorische Offenlegung des effektiven Jahreszinses (APR) für Bundesstudentendarlehen, bevor das Geld ausgezahlt wird.
Die APR-Berechnung muss alle Kosten umfassen: den angegebenen Zinssatz, Gebühren, zusätzliche Kosten und die Kapitalisierung von Zinsen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4686
Sponsor: Sen. Barrasso, John [R-WY]
Startdatum: 2024-07-11