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Strengere Finanzierungsregeln für private Hochschulen zum Schutz von Studenten und Steuerzahlern (85/15-Regel).

Dieses Gesetz verschärft die Finanzaufsicht über gewinnorientierte Hochschulen durch die Einführung der 85/15-Regel. Diese Schulen müssen nun nachweisen, dass mindestens 15 % ihrer Einnahmen aus nicht-föderalen Quellen stammen. Ziel ist es, Studierende vor minderwertigen Einrichtungen zu schützen, die fast ausschließlich von öffentlichen Geldern abhängen, und die Gelder der Steuerzahler zu sichern.
Wichtige Punkte
Neue 85/15-Einnahmeregel: Private Hochschulen müssen mindestens 15 % ihrer Einnahmen aus anderen Quellen als der föderalen Bildungshilfe erzielen.
Schließung von Schlupflöchern: Interne Darlehen der Hochschule und Stipendien von verbundenen Unternehmen zählen in der Regel nicht mehr zu den erforderlichen 15 % nicht-föderaler Einnahmen.
Verlust der Förderfähigkeit: Hochschulen, die die 85/15-Anforderung nicht erfüllen, verlieren den Zugang zu allen föderalen Studienbeihilfeprogrammen für mindestens zwei Jahre.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4701
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2024-07-11