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Bundesjobs: Früherer Marihuana-Konsum kein alleiniger Hinderungsgrund mehr.

Dieses Gesetz beseitigt erhebliche Hindernisse für Personen, die eine Anstellung im Bundesdienst oder eine Sicherheitsfreigabe anstreben. Regierungsbehörden dürfen die Eignung für eine Beschäftigung, den Zugang zu geheimen Informationen oder die Ausstellung von Ausweisen nicht mehr allein aufgrund des früheren Marihuana-Konsums einer Person ablehnen. Dies erweitert den Kreis der potenziellen Bewerber für den öffentlichen Dienst.
Wichtige Punkte
Früherer Marihuana-Konsum darf nicht der einzige Grund für die Ablehnung der Eignung für eine Bundesstelle sein.
Die Verweigerung einer Sicherheitsfreigabe darf nicht ausschließlich auf der früheren Verwendung von Marihuana basieren.
Erleichterung des Zugangs zu behördlichen Identitätsnachweisen (PIV-Ausweise) für Personen mit einer Vorgeschichte des Marihuana-Konsums.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4711
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-07-11