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Ende des Missbrauchs von Unternehmensinsolvenzen: Schutz von Massenklageopfern.

Dieses Gesetz erschwert es großen Unternehmen, Insolvenzverfahren zu nutzen, um Vermögenswerte vor Massenhaftungsansprüchen (z. B. Umwelt- oder Produktschäden) zu schützen. Gerichte können Insolvenzanträge schnell abweisen, wenn sie als nutzlos oder in böser Absicht eingereicht werden, insbesondere wenn sie darauf abzielen, Gläubiger zu verzögern. Opfer von Massenschäden können Klagen gegen verbundene, zahlungsfähige Unternehmen fortsetzen, selbst wenn das Hauptunternehmen Insolvenz anmeldet.
Wichtige Punkte
Gerichte können Insolvenzanträge von Unternehmen abweisen, die in "böser Absicht" eingereicht wurden, etwa um die Haftung für Massenklageopfer zu begrenzen.
Opfer von Massenansprüchen (z. B. Produkthaftung) können Klagen gegen nicht insolvente Tochtergesellschaften fortsetzen, wenn der Schuldner kürzlich eine Umstrukturierung vorgenommen hat.
Es wird eine strenge Frist von 24 Monaten für die Bestätigung eines Reorganisationsplans im Rahmen der Chapter 11-Insolvenz festgelegt.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4746
Sponsor: Sen. Whitehouse, Sheldon [D-RI]
Startdatum: 2024-07-23