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Schnellere Abschiebung für Ausländer nach Verurteilung wegen Protestverbrechen

Dieser Gesetzentwurf verschärft die Abschieberegeln für Nicht-Staatsbürger, die wegen bestimmter Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verurteilt wurden. Jeder Ausländer, der wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Protesten auf Universitäten, Vandalismus an Bundesdenkmälern oder absichtlicher Straßenblockade verurteilt wird, muss mit sofortiger Visumstornierung rechnen. Ziel ist die Verschärfung der Einwanderungsfolgen für störende Aktivitäten, wobei die beschleunigte Abschiebung innerhalb von 60 Tagen nach der Verurteilung erfolgen muss.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Liste der abschiebbaren Straftaten um Handlungen, die während Protesten an Hochschulen oder religiösen Einrichtungen begangen wurden.
Abschiebung droht auch bei Vandalismus, Zerstörung von Bundesdenkmälern und absichtlicher Blockade von Autobahnen, Straßen oder Tunneln.
Im Falle einer Verurteilung wird das Visum des Ausländers sofort annulliert, und die Abschiebung muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4756
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2024-07-24