Dauerhafte Steuerbefreiung für Arbeitgeberzahlungen zur Tilgung von Studentendarlehen.
Dieses Gesetz schließt Zahlungen von Arbeitgebern zur Tilgung von Studentendarlehen ihrer Mitarbeiter dauerhaft von der Bundesbesteuerung aus. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die diese finanzielle Unterstützung erhalten, keine Einkommensteuer darauf zahlen müssen, was ihr Nettoeinkommen erhöht und die Rückzahlung von Bildungskrediten erleichtert. Die Änderung beseitigt das bisherige Ablaufdatum und macht diese Steuervergünstigung zu einer dauerhaften Regelung.
Wichtige Punkte
Finanzieller Vorteil für Arbeitnehmer: Vom Arbeitgeber erhaltene Gelder zur Tilgung von Studentendarlehen werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Dauerhafte Änderung: Die Steuerbefreiung, die im Januar 2026 ausgelaufen wäre, wird unbefristet.
Anreiz für Arbeitgeber: Fördert Unternehmen, diese Art von Leistung als attraktiven Bestandteil ihrer Vergütungspakete anzubieten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4778
Sponsor: Sen. Warner, Mark R. [D-VA]
Startdatum: 2024-07-25