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Steuererleichterung für Opfer von erzwungenen Schulden und Identitätsdiebstahl.

Dieser Gesetzentwurf schützt Personen, die Opfer von erzwungenen Schulden oder Identitätsdiebstahl sind, davor, Einkommensteuer auf den erlassenen Schuldenbetrag zahlen zu müssen. Normalerweise gelten erlassene Schulden als steuerpflichtiges Einkommen, aber diese Änderung schließt Schulden aus, von denen ein Gericht das Opfer aufgrund von Zwang, Betrug oder wirtschaftlichem Missbrauch befreit hat. Dies stellt sicher, dass Opfer nach der Befreiung von der Schuld nicht mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung konfrontiert werden.
Wichtige Punkte
Der Erlass von Schulden, die durch Zwang, Betrug, Identitätsdiebstahl oder wirtschaftlichen Missbrauch entstanden sind, wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Diese Änderung gilt für Personen, die durch ein Gerichtsurteil von der Haftung für die Schulden befreit wurden.
Das Gesetz gilt für Schuldenerlasse nach dem 31. Dezember 2023 und erlegt den Opfern keine neuen Meldepflichten auf.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4801
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2024-07-25