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Grenzsicherheit: Verbot der bedingten Einreise für Terrorverdächtige und Flüchtlinge.

Dieses Gesetz verschärft die Grenzsicherheit, indem es dem Heimatschutzministerium verbietet, Personen, die als bekannte oder mutmaßliche Terroristen gelten oder ein nationales Sicherheitsrisiko darstellen, eine vorübergehende Einreiseerlaubnis (Parole) zu erteilen. Es verbietet diese Erlaubnis auch ausdrücklich für Flüchtlinge. Ziel ist es, die Einreise gefährlicher Personen zu verhindern und den Bundesstaaten die Möglichkeit zu geben, diese Verbote gerichtlich durchzusetzen.
Wichtige Punkte
Führt ein striktes Verbot der vorübergehenden Einreise (Parole) für Personen ein, die als bekannte oder mutmaßliche Terroristen oder als potenzielle nationale Sicherheitsrisiken eingestuft werden.
Verbietet dem Ministerium für Innere Sicherheit (DHS) ausdrücklich, Flüchtlingen eine bedingte Einreiseerlaubnis (Parole) zu erteilen.
Ermöglicht es Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten, die Bundesregierung zu verklagen, wenn diese Verbote verletzt werden und dem Staat oder seinen Einwohnern Schaden (einschließlich finanzieller Schäden über 100 USD) entstehen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4818
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2024-07-25