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Kürzung der Gehälter: Keine Erhöhungen für Bundesangestellte im Homeoffice.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, jährliche Gehaltsanpassungen auszusetzen und die Ortszuschläge für die meisten Bundesbediensteten zu senken, die mindestens einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeiten. Betroffene Mitarbeiter verlieren ihren Anspruch auf jährliche Gehaltserhöhungen und werden nach dem niedrigsten regionalen Satz bezahlt, unabhängig von den Lebenshaltungskosten an ihrem tatsächlichen Wohnort. Ausnahmen gelten für behinderte Mitarbeiter, Strafverfolgungsbeamte und Mitglieder des Auswärtigen Dienstes.
Wichtige Punkte
Bundesangestellte, die häufig im Homeoffice arbeiten (mindestens 1 Tag pro Woche), verlieren den Anspruch auf jährliche gesetzliche Gehaltsanpassungen.
Das Gehalt dieser Mitarbeiter wird auf den niedrigsten regionalen Satz ("Rest of U.S.") festgelegt, selbst wenn sie in teuren Ballungszentren wohnen.
Ausnahmen von diesen Gehaltsbeschränkungen gelten unter anderem für behinderte Mitarbeiter und Strafverfolgungsbeamte.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4834
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2024-07-30