Kostenlose Arzt- und Verhaltensgesundheitsbesuche in Krankenversicherungen.
Dieses Gesetz verpflichtet Krankenversicherungen und Gruppenkrankenversicherungen, jährlich sechs wichtige Arztbesuche ohne jegliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte zu übernehmen. Bürger erhalten demnach drei kostenlose Besuche beim Hausarzt und drei kostenlose Besuche bei einem Spezialisten für Verhaltensgesundheit (psychische Gesundheit). Ziel ist es, finanzielle Hürden abzubauen und die frühzeitige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und psychologischer Betreuung zu fördern.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen 3 Besuche beim Hausarzt pro Jahr ohne Kostenbeteiligung (Zuzahlung oder Selbstbehalt) abdecken.
3 Besuche bei einem Anbieter von Verhaltensgesundheitsdiensten (z. B. Psychologe) müssen ebenfalls jährlich kostenlos sein.
Pläne mit hohem Selbstbehalt (HDHPs) dürfen diese Besuche abdecken, bevor der Selbstbehalt erreicht ist.
Die Regelung gilt für Gruppen- und Einzelversicherungen und tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten in Kraft.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4835
Sponsor: Sen. King, Angus S., Jr. [I-ME]
Startdatum: 2024-07-30