Neue Behörde zur Senkung der Arzneimittelpreise und Sicherung des Patientenzugangs
Dieses Gesetz richtet ein neues Büro für die Erschwinglichkeit und den Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten im Gesundheitsministerium (HHS) ein, um die Kosten für Patienten zu senken. Das Büro ist befugt, Arzneimittelpreise zu überprüfen, deren Angemessenheit festzustellen und Hersteller zur Rückzahlung überschüssiger Einnahmen zu verpflichten, die an betroffene Patienten verteilt werden sollen. Das Gesetz hebt zudem die Nichteinmischungsklausel bei Medicare auf, was Preisverhandlungen ermöglicht.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Büros mit der Befugnis, Arzneimittelpreise zu überprüfen und festzustellen, ob diese "angemessen" sind, unter Berücksichtigung von Faktoren wie internationalen Preisen und therapeutischem Nutzen.
Verpflichtung der Hersteller zur Offenlegung detaillierter Informationen zu Forschungs- und Entwicklungskosten, Marketing, Einnahmen und erhaltener staatlicher Unterstützung.
Wenn ein Preis als nicht angemessen erachtet wird, müssen Hersteller die Kosten senken und überschüssige Einnahmen abführen, die an betroffene Patienten verteilt werden.
Aufhebung der Nichteinmischungsklausel im Sozialversicherungsgesetz, wodurch das Verbot von Preisverhandlungen unter Medicare Teil D entfällt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4845
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-07-30