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Schutz der Meinungsfreiheit: Verbot staatlicher Online-Zensur durch Bundesbeamte.

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Bundesbedienstete, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten, Online-Plattformen und Medien unter Druck setzen, um durch den Ersten Verfassungszusatz geschützte Inhalte zu entfernen, zu blockieren oder zu kennzeichnen. Es zieht klare Grenzen zwischen der Regierung und Technologieunternehmen und schützt Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet. Bei Zensur aufgrund solchen Drucks können Sie die Regierungsbehörde und den betreffenden Beamten auf Schadensersatz verklagen.
Wichtige Punkte
Bundesbeamte dürfen Plattformen nicht anweisen oder ermutigen, Ihre Inhalte zu zensieren, zu entfernen, zu blockieren oder als 'Desinformation' zu kennzeichnen.
Die Regierung darf Plattformen nicht auffordern, Ihre privaten Daten (z. B. Suchverlauf, Standort, Nachrichten) ohne gültigen Gerichtsbeschluss weiterzugeben.
Bürger, deren Rechte verletzt wurden, erhalten das Recht, die Regierungsbehörde und den jeweiligen Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen diese Verbote zu verklagen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4859
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2024-07-30