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Bergbaureform: Mehrere Mühlenstandorte und Fonds zur Sanierung verlassener Minen.

Dieses Gesetz vereinfacht es Bergbauunternehmen, mehrere kleine Grundstücke (jeweils bis zu 5 Acres) auf öffentlichem Land für Abfallentsorgung und Mineralienverarbeitung zu sichern, sofern ein genehmigter Betriebsplan vorliegt. Wichtig ist, dass diese Grundstücke öffentliches Eigentum bleiben und nicht privatisiert werden können. Die Wartungsgebühren dieser neuen Standorte fließen in einen speziellen Fonds, der ausschließlich für die Sanierung gefährlicher, stillgelegter Hartgesteinsminen verwendet wird.
Wichtige Punkte
Bergbauunternehmen können nun mehrere kleine öffentliche Grundstücke (jeweils bis zu 5 Acres) für Abfallentsorgung und Betriebszwecke beanspruchen.
Ein neuer Fonds für verlassene Hartgesteinsminen wird eingerichtet, finanziert durch Gebühren dieser neuen Standorte, zur Sanierung alter, gefährlicher Bergbaugebiete.
Die für diese Mühlenstandorte genutzten öffentlichen Flächen bleiben öffentliches Eigentum und können nicht in Privatbesitz überführt werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4864
Sponsor: Sen. Cortez Masto, Catherine [D-NV]
Startdatum: 2024-07-30