Obligatorische Jugendvertretung in staatlichen Arbeitsmarktentwicklungsräten
Dieses Gesetz schreibt die Aufnahme von Jugendvertretern (im Alter von 16 bis 24 Jahren, einschließlich derjenigen, die weder zur Schule gehen noch arbeiten) in die staatlichen Arbeitsmarktentwicklungsräte vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ausbildungsprogramme und Investitionen besser auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sind, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Darüber hinaus müssen diese Räte einen ständigen Ausschuss einrichten, der sich ausschließlich mit Jugendbeschäftigungsfragen befasst.
Wichtige Punkte
Junge Menschen (16-24 Jahre) erhalten einen obligatorischen Sitz in den staatlichen Arbeitsmarkträten, was ihnen direkten Einfluss auf die Beschäftigungspolitik gibt.
Vorschrift zur Aufnahme eines Vertreters einer gemeinnützigen Jugendorganisation in den Rat.
Einrichtung eines ständigen Jugendarbeitsmarktausschusses in jedem Rat zur Priorisierung von Jugendförderprogrammen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4903
Sponsor: Sen. Butler, Laphonza R. [D-CA]
Startdatum: 2024-07-31