Verbesserung der Altersvorsorgepläne 403(b) für gemeinnützige und Bildungseinrichtungen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Altersvorsorgepläne 403(b), die häufig von Mitarbeitern von Schulen und gemeinnützigen Organisationen genutzt werden, durch Änderungen der Wertpapiergesetze zu verbessern. Die Änderungen sollen einen besseren Zugang zu kollektiven Anlagefonds ermöglichen, was potenziell zu niedrigeren Kosten und besseren Anlagerenditen für Altersvorsorgesparer führen kann. Arbeitgeber, die diese Pläne anbieten, müssen als Treuhänder fungieren oder die Anlageauswahl genehmigen, was den Schutz der Teilnehmer erhöht.
Wichtige Punkte
Größere Flexibilität für 403(b)-Pläne bei der Nutzung kollektiver Treuhandfonds, was zu geringeren Verwaltungskosten und besseren Anlagemöglichkeiten führen kann.
Neue Anforderung, dass Arbeitgeber (oder Treuhänder) die in 403(b)-Plänen angebotenen Anlageoptionen überprüfen und genehmigen müssen, was die Aufsicht und den finanziellen Schutz der Mitarbeiter verbessert.
Die Gesetzgebung kommt hauptsächlich Mitarbeitern im gemeinnützigen, Bildungs- und karitativen Sektor zugute, die 403(b)-Pläne nutzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4917
Sponsor: Sen. Britt, Katie Boyd [R-AL]
Startdatum: 2024-07-31