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Steueränderungen: 20-jährige Abschreibung und neutrale Kostendeckung für Immobilien

Der Gesetzentwurf ändert die Abschreibungsregeln, indem er nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilien und Mietwohnimmobilien als 20-jähriges Eigentum klassifiziert. Er führt einen Mechanismus zur „Neutralen Kostendeckung“ ein, der die jährlichen Abschreibungsabzüge auf der Grundlage des BIP-Deflators anpasst. Zudem schließt der Gesetzentwurf diese Immobilienarten ausdrücklich von der Bonusabschreibung aus.
Wichtige Punkte
Gewerbeimmobilien und Mietwohnimmobilien werden als Eigentum mit einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren klassifiziert.
Ein Verhältnis zur „Neutralen Kostendeckung“ wird eingeführt, das die Abschreibungsabzüge unter Verwendung des BIP-Deflators anpasst.
Immobilien, die diesen neuen Regeln unterliegen, sind ausdrücklich von der Bonusabschreibung ausgeschlossen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4924
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2024-08-01