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Obligatorische Hintergrundprüfungen bei fast allen privaten Waffenverkäufen.

Das Gesetz schreibt vor, dass fast alle privaten Übertragungen von Schusswaffen zwischen nicht lizenzierten Personen über einen lizenzierten Händler abgewickelt werden müssen, der eine bundesweite Hintergrundprüfung des Empfängers durchführt. Dies bedeutet, dass Bürger, die eine Waffe verkaufen oder verschenken, die Dienste eines Händlers in Anspruch nehmen müssen, um die Lücke bei privaten Transaktionen zu schließen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Übertragungen innerhalb der engsten Familie oder vorübergehende Ausleihen sind jedoch ausgenommen.
Wichtige Punkte
Alle privaten Verkäufe oder Übertragungen von Schusswaffen zwischen Privatpersonen müssen über einen lizenzierten Händler erfolgen, der eine obligatorische Hintergrundprüfung des Käufers durchführt.
Wichtige Ausnahmen gelten für Geschenke und Ausleihen innerhalb der engsten Familie (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) sowie für vorübergehende Übertragungen auf Schießständen oder bei der Jagd.
Das Gesetz verbietet ausdrücklich die Auslegung als Genehmigung zur Einrichtung eines nationalen Waffenregisters und tritt 180 Tage nach Inkrafttreten in Kraft.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_494
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2023-02-16