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Beschränkung der Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit durch Bundesbehörden

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Bundesbehörden zu verbieten, Standards der Umweltgerechtigkeit bei der Erstellung neuer Vorschriften zu berücksichtigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Behörden bei Umweltvorschriften nicht mehr die Auswirkungen auf Minderheiten und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen berücksichtigen müssen. Darüber hinaus werden drei wichtige Durchführungsverordnungen zur Umweltgerechtigkeit und zur Klimakrise aufgehoben, was den Ansatz der Bundesregierung in Bezug auf Umweltschutz und soziale Gleichheit in diesem Bereich verändern könnte.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Umweltgerechtigkeitsfragen (Auswirkungen auf Minderheiten und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen) bei der Erstellung neuer Vorschriften nicht berücksichtigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Das Gesetz hebt drei Durchführungsverordnungen (12898, 14096, 14008) zur Umweltgerechtigkeit und zur Bewältigung der Klimakrise auf, wodurch frühere Richtlinien in diesen Bereichen entfallen.
Diese Änderung könnte Regulierungsprozesse beschleunigen, aber den Umweltschutz für historisch am stärksten von Umweltverschmutzung betroffene Gemeinschaften verringern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4959
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2024-08-01