Präsidenten und Vizepräsidenten haben keine strafrechtliche Immunität
Dieses Gesetz bestätigt, dass amtierende und ehemalige Präsidenten und Vizepräsidenten keinen Schutz durch strafrechtliche Immunität genießen und somit wie jeder andere Bürger behandelt werden. Es beschränkt auch die Befugnis des Obersten Gerichtshofs, in diese Fälle aufgrund von Immunitätsansprüchen einzugreifen. Dies stärkt den Grundsatz, dass die höchsten Regierungsbeamten denselben Strafgesetzen unterliegen wie die allgemeine Bevölkerung.
Wichtige Punkte
Gleichheit vor dem Gesetz: Präsidenten und Vizepräsidenten können für im Amt begangene Bundesverbrechen strafrechtlich verfolgt werden, ohne besonderen Immunitätsschutz.
Einschränkung des Obersten Gerichtshofs: Der Oberste Gerichtshof darf Berufungen nicht anhören oder Strafverfahren gegen Präsidenten/Vizepräsidenten blockieren, wenn diese auf Immunitätsansprüchen im Zusammenhang mit offiziellen Pflichten beruhen.
Stärkung des Kongresses: Der Kongress bekräftigt seine verfassungsmäßige Autorität, festzulegen, wer den Bundesstrafgesetzen unterliegt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4973
Sponsor: Sen. Schumer, Charles E. [D-NY]
Startdatum: 2024-09-09