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Reform des Artenschutzes: Unabhängige Prüfung und Partnerschaften für Landbesitzer.

Dieses Gesetz reformiert die Art und Weise, wie die Bundesregierung Arten als bedroht oder gefährdet einstuft, indem es unabhängige Expertenteams einführt, die solche Entscheidungen blockieren oder genehmigen können. Es stärkt die Position privater Landbesitzer und der Rohstoffindustrie, indem es ihnen mehr Einfluss auf Naturschutzprozesse gibt und freiwillige Naturschutzvereinbarungen rechtlich absichert. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass wirtschaftliche Kosten bei Entscheidungen zum Schutz der Tierwelt berücksichtigt werden.
Wichtige Punkte
Einführung unabhängiger Gutachterteams (mit Ökonomen und Industrieexperten) zur verbindlichen Überprüfung vorgeschlagener Artenschutzlistungen.
Diese Teams können einen Listungsvorschlag stoppen oder beenden; ein Unentschieden führt automatisch zur Beendigung des Vorschlags.
Freiwillige Naturschutzvereinbarungen mit privaten Landbesitzern werden gesetzlich verankert und erhalten Rechtskraft, wobei Landbesitzer das alleinige Ermessen bei der Wahl der Vereinbarungsart haben.
Erhöhung der Transparenz bei Artstatusbewertungen (SSAs) durch die Verpflichtung zur öffentlichen Stellungnahme und detaillierte Offenlegung wissenschaftlicher Daten und Gutachter.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4985
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2024-08-01