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Verbesserte Cybersicherheit: Meldepflicht für Sicherheitslücken bei Bundesauftragnehmern

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, eine Richtlinie zur Offenlegung digitaler Sicherheitslücken einzuführen. Ziel ist es, die Sicherheit der von der Regierung genutzten Informationssysteme zu erhöhen und somit indirekt Bürgerdaten und kritische Infrastrukturen zu schützen. Diese Unternehmen müssen aktiv potenzielle Bedrohungen gemäß den NIST-Richtlinien suchen und beheben.
Wichtige Punkte
Verpflichtung für Bundesauftragnehmer: Unternehmen mit Verträgen über oder gleich dem vereinfachten Beschaffungsschwellenwert müssen eine Richtlinie zur Offenlegung von Sicherheitslücken implementieren.
Erhöhte Datensicherheit: Die Anforderung zielt darauf ab, Schwachstellen in Systemen, die für Regierungsaufträge verwendet werden, schnell zu identifizieren und zu beheben, was die allgemeine digitale Sicherheit verbessert.
Standards und Richtlinien: Die Offenlegungsrichtlinien müssen den NIST-Richtlinien und den besten Industriepraktiken, einschließlich ISO-Standards, entsprechen.
Ausnahmen: Behördenleiter können auf diese Anforderung im Interesse der nationalen Sicherheit oder zu Forschungszwecken verzichten, müssen dies jedoch begründen und dem Kongress melden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5028
Sponsor: Sen. Warner, Mark R. [D-VA]
Startdatum: 2024-09-11