Stärkung der Hafensicherheit: Neue Cyber-Anforderungen für digitale Zuschüsse.
Dieses Gesetz führt neue Regeln für Häfen ein, die Bundesmittel für den Kauf digitaler Infrastruktur oder Software beantragen. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit kritischer Verkehrsinfrastrukturen. Häfen müssen nun nachweisen, dass sie über einen genehmigten Cybersicherheitsplan verfügen oder sich verpflichten, einen solchen zu erstellen, um Lieferketten vor Hackerangriffen zu schützen.
Wichtige Punkte
Häfen, die Mittel für die Digitalisierung beantragen, müssen einen Plan zur Bewältigung der Cybersicherheitsrisiken neuer Hard- und Software vorlegen oder entwickeln.
Die Änderungen zielen darauf ab, wichtige Hafeninfrastrukturen vor Cyberangriffen zu schützen, was zu einer größeren Stabilität der Warenlieferungen und der Wirtschaftssicherheit führt.
Diese Anforderung gilt speziell für das Hafen-Infrastrukturentwicklungsprogramm (Port Infrastructure Development Program).
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5064
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2024-09-17