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Unterstützung bei sexueller Gewalt auf dem Campus: Unabhängige Fürsprecher vorgeschrieben

Das Gesetz schreibt vor, dass jede Hochschule, die Bundesmittel erhält, einen Unabhängigen Fürsprecher für die Prävention und Reaktion auf sexuelle Übergriffe auf dem Campus benennen muss. Der Fürsprecher muss die Interessen des Opfers vertreten, auch wenn sie im Widerspruch zu denen der Hochschule stehen, und gewährleistet vertrauliche Unterstützung, Zugang zu medizinischer Versorgung, Beratung und Hilfe bei administrativen und rechtlichen Verfahren. Bürger, insbesondere Studierende, erhalten die Garantie auf unabhängige und vertrauliche Hilfe bei sexueller Gewalt auf dem Campus, ohne Repressalien seitens der Institution befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zum Unabhängigen Fürsprecher: Jede Hochschule muss eine Person ernennen, die Opfer sexueller Übergriffe unterstützt und unabhängig von den Untersuchungsorganen arbeitet.
Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltung: Der Fürsprecher muss die Privatsphäre und Vertraulichkeit des Opfers wahren. Opfer dürfen für die Meldung des Übergriffs an den Fürsprecher nicht bestraft werden.
Umfassende 24/7-Unterstützung: Der Fürsprecher stellt sicher, dass Opfer rund um die Uhr Zugang zu medizinischer Notversorgung, forensischen Untersuchungen, Krisenberatung und rechtlichen Informationen erhalten.
Interessenvertretung des Opfers: Der Fürsprecher vertritt die Interessen des studentischen Opfers und darf dafür von der Hochschule nicht diszipliniert werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5086
Sponsor: Sen. Kaine, Tim [D-VA]
Startdatum: 2024-09-18