Strengere Kontrolle der Staatsausgaben in Notfällen und Krisenzeiten
Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, detaillierte interne Kontrollpläne zu entwickeln, die im Falle von Krisen, Katastrophen oder Gesundheitsnotständen sofort einsatzbereit sind. Das Hauptziel ist die Verhinderung von Verschwendung, Betrug und fehlerhaften Zahlungen, wenn Behörden zusätzliche Notfallmittel erhalten. Dies soll sicherstellen, dass Steuergelder, die für Nothilfe bereitgestellt werden, besser geschützt und effizienter eingesetzt werden.
Wichtige Punkte
Schutz der Steuergelder: Behörden müssen im Voraus Verfahren planen, um das Risiko von Betrug und fehlerhaften Ausgaben bei der schnellen Verteilung von Nothilfegeldern zu minimieren.
Verpflichtende Krisenpläne: Alle wichtigen Bundesbehörden müssen interne Kontrollpläne erstellen und regelmäßig aktualisieren, die in Krisensituationen sofort umgesetzt werden.
Erhöhte Rechenschaftspflicht: Jede Behörde muss einen leitenden Beamten benennen, der persönlich für die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Kontrollpläne verantwortlich ist.
Keine zusätzlichen Mittel: Das Gesetz sieht keine zusätzlichen Mittel für seine Umsetzung vor; Behörden müssen bestehende Ressourcen nutzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5098
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2024-09-18