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Erleichterung der Fleischinspektion für Miteigentümer von Nutztieren.

Dieses Gesetz erweitert die Befreiung von den bundesstaatlichen Fleischinspektionsanforderungen für Personen, die Vieh für den Eigenverbrauch schlachten und verarbeiten. Die wichtigste Änderung erlaubt es jedem, der ein Tier (ganz oder teilweise) besitzt, die Befreiung in Anspruch zu nehmen, nicht nur der Person, die es aufgezogen hat. Dies unterstützt gemeinschaftliche Eigentumsmodelle und lokale Lebensmittelsysteme.
Wichtige Punkte
Die Befreiung von der Fleischinspektion gilt nun für jeden (vollständigen oder teilweisen) Eigentümer von Nutztieren, nicht nur für die Person, die das Tier aufgezogen hat.
Eigentümer dürfen einen Beauftragten zur Unterstützung bei Schlachtung und Transport einsetzen, müssen aber die Verwahrung und spezifische Kennzeichnung des Fleisches für den Eigenverbrauch beibehalten.
Die Änderung fördert lokale Lebensmittelgruppen und erleichtert den Zugang zu lokal produziertem Fleisch.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5106
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-09-19