Schließung von Zollschlupflöchern für Waren aus feindlichen Ländern.
Dieses Gesetz soll verhindern, dass Länder, die Zöllen oder Handelsbeschränkungen unterliegen, diese Maßnahmen umgehen, indem sie Waren in Drittländern produzieren oder montieren lassen. Es führt eine neue Definition des Ursprungslandes ein, die Durchsetzungsmaßnahmen auf Produkte anwendet, die von Einheiten hergestellt oder montiert wurden, die von Regierungen oder Parteien aus einer Liste von sieben „ausländischen Gegnern“ kontrolliert werden (mindestens 25 % Kapitalbeteiligung). Für Verbraucher bedeutet dies, dass importierte Waren, die zuvor höhere Zölle vermieden haben, nun diesen unterliegen können, was sich möglicherweise auf Preise und Verfügbarkeit auswirkt.
Wichtige Punkte
Erweiterte Ursprungslanddefinition: Produkte gelten als aus einem Gegnerland stammend, wenn sie von einer von diesem Land kontrollierten Einheit hergestellt oder montiert wurden.
Betroffene Länder: Die Liste der ausländischen Gegnerländer umfasst China, Russland, Iran, Nordkorea, Kuba, Venezuela (unter Maduro) und Syrien.
Handelsdurchsetzung: Ziel ist die wirksame Durchsetzung bestehender Zölle und Handelsmaßnahmen zum Schutz US-amerikanischer Unternehmen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5110
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-09-19