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Gesetz zur Wiederherstellung und Koexistenz von Bisons, Grizzlybären und Wölfen

Dieser Gesetzentwurf etabliert einen Bundesschutz für Bisons, Grizzlybären und Wölfe und erkennt deren ökologische Rolle sowie kulturelle Bedeutung für indigene Völker an. Das Töten, der Besitz oder der Transport dieser Arten ist ohne Genehmigung verboten und wird zivil- und strafrechtlich geahndet, mit Ausnahmen für Notwehr und Stammeszwecke. Das Gesetz schafft Komitees unter Einbeziehung von Stammesvertretern zur Bestandsverwaltung und fördert nicht-tödliche Maßnahmen zur Konfliktlösung mit der Landwirtschaft.
Wichtige Punkte
Verbietet die Entnahme, den Besitz oder den Transport von Bisons, Grizzlybären und Wölfen, mit spezifischen Ausnahmen (z. B. Notwehr, wissenschaftliche Zwecke, religiöse Nutzung durch Stämme).
Ordnet die entschädigungslose Stornierung von Bundesweidegenehmigungen auf öffentlichem Land für Personen an, die wegen Verstößen gegen das Gesetz verurteilt wurden.
Richtet Wiederherstellungs- und Koexistenzkomitees ein, um wissenschaftlich fundierte Sterblichkeitsgrenzen festzulegen und zu Kontrollmaßnahmen zu beraten.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5115
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-09-19