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Erhöhte Altersvorsorge für unbezahlte pflegende Angehörige (Roth IRA)

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Alterssicherung für Personen zu verbessern, die als unbezahlte pflegende Angehörige tätig sind und dadurch nur begrenzte Verdienstmöglichkeiten haben. Es führt eine Sonderregelung ein, die es diesen Betreuern ermöglicht, Beiträge zu einem Roth IRA zu leisten, selbst wenn ihr Erwerbseinkommen sehr niedrig oder null ist. Diese Änderung gilt für Personen, die jährlich mindestens 500 Stunden für die Pflege eines Kindes oder eines Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen aufwenden und gleichzeitig weniger als 500 Stunden bezahlter Arbeit leisten.
Wichtige Punkte
Das neue Gesetz erlaubt qualifizierten unbezahlten pflegenden Angehörigen, Beiträge zu einem Roth IRA zu leisten, was für den Aufbau von Altersvorsorge entscheidend ist.
Die Berechtigung erfordert, dass der Betreuer 500 oder mehr Stunden unbezahlte Pflege leistet und weniger als 500 Stunden bezahlte Arbeit im Steuerjahr hat.
Die Änderung gilt für die Pflege von Kindern oder Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen (einschließlich älterer Erwachsener) und tritt ab dem Steuerjahr 2025 in Kraft.
Pflegende Angehörige können den vollen zulässigen Jahresbetrag in ein Roth IRA einzahlen, unabhängig von geringem Erwerbseinkommen, was ihre zukünftige finanzielle Sicherheit verbessert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5148
Sponsor: Sen. Collins, Susan M. [R-ME]
Startdatum: 2024-09-24