Zusätzliche Altersvorsorgebeiträge für unbezahlte pflegende Familienmitglieder
Das Gesetz schafft neue Regeln für die Altersvorsorge von Personen, die unbezahlte Pflege für Familienmitglieder leisten. Es ermöglicht qualifizierten pflegenden Angehörigen, die arbeitslos oder stark unterbeschäftigt sind, zusätzliche "Catch-up"-Beiträge zu ihren Altersvorsorgekonten zu leisten, unabhängig von der üblichen Altersgrenze von 50 Jahren. Dies soll die finanzielle Belastung für diejenigen mindern, deren Pflegetätigkeit ihre Erwerbs- und Sparmöglichkeiten einschränkt.
Wichtige Punkte
Pflegende Angehörige, die jährlich 500 oder mehr Stunden Pflege leisten und arbeitslos/unterbeschäftigt sind, dürfen zusätzliche Beträge in ihre Altersvorsorgekonten einzahlen.
Die Berechtigung für diese zusätzlichen Beiträge ist auf maximal fünf Steuerjahre insgesamt begrenzt.
Die Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5149
Sponsor: Sen. Collins, Susan M. [R-ME]
Startdatum: 2024-09-24