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Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz für Inhaftierte

Dieses Gesetz weitet das Bundesarbeitsrecht (FLSA) auf arbeitende Inhaftierte aus und sichert ihnen das Recht auf Mindestlohn und Überstunden. Die Änderung verbietet es Justizvollzugsanstalten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder bestimmte gerichtlich auferlegte Verwaltungsgebühren in den gezahlten Lohn einzurechnen. Dies stärkt die finanziellen Rechte der Inhaftierten.
Wichtige Punkte
Inhaftierte Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf Mindestlohn und Überstundenvergütung nach Bundesgesetz.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder bestimmte gerichtliche Verwaltungsgebühren dürfen nicht vom Mindestlohn abgezogen werden.
Die Definition des Arbeitnehmers wird auf Personen ausgeweitet, die in öffentlichen oder privaten Justizvollzugsanstalten arbeiten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_516
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-02-16