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Strengere Strafen für Hochschulen bei antisemitischer Diskriminierung auf dem Campus.

Dieses Gesetz stärkt den Schutz von Studierenden, indem es Religion explizit als geschützte Kategorie in bundesfinanzierten Programmen hinzufügt. Es führt hohe Geldstrafen für Hochschulen ein, die wiederholt (zwei- oder dreimal innerhalb von fünf Jahren) gegen das Verbot antisemitischer Diskriminierung verstoßen, was zu Bußgeldern von bis zu 33 % der Programmmittel führen kann. Institutionelle Gleichgültigkeit gegenüber schwerwiegender Belästigung wird nun als Diskriminierung gewertet.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Bundesmittel erhalten, müssen nun aktiv religiöse Diskriminierung, einschließlich Antisemitismus, verhindern.
Bei wiederholten Verstößen gegen das Verbot antisemitischer Diskriminierung drohen den Hochschulen erhebliche Geldstrafen (bis zu 33 % der Programmfinanzierung).
Diskriminierung umfasst nun auch die „vorsätzliche Gleichgültigkeit“ der Hochschule gegenüber schwerwiegender Belästigung, die den Bildungserfolg beeinträchtigt.
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Drucknummer: 118_S_5161
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-09-24