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Schutz von Wahlhelfern und Wählern vor Einschüchterung durch Waffen.

Das Gesetz stärkt den Schutz von Wahlhelfern und Wählern, indem es Einschüchterung, Drohungen oder Nötigung gegen Personen, die Bundeswahlen verwalten, ausdrücklich verbietet. Eine wichtige Neuerung ist die Annahme, dass das sichtbare Tragen einer Schusswaffe oder einer Waffenimitation in der Nähe von Wahlaktivitäten als Einschüchterung gilt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Dies soll die Sicherheit und Fairness der Wahlen gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung eines bundesweiten Verbots der Einschüchterung oder Bedrohung von Wahlbeamten und Wahlhelfern.
Das sichtbare Tragen von Schusswaffen in der Nähe von Wahlvorgängen wird als Einschüchterung vermutet.
Gerichte können vorübergehende Beschränkungen für das Tragen von Waffen durch Personen verhängen, die der Einschüchterung beschuldigt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5165
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2024-09-25