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Erweiterte Hintergrundprüfungen für Betreuer und Auftragnehmer schutzbedürftiger Personen.

Dieses Gesetz erhöht die Sicherheit schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, wie Kinder und Senioren. Es schreibt strafrechtliche Hintergrundprüfungen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Auftragnehmer und von Pflegeorganisationen lizenzierte oder zertifizierte Personen vor. Diese Erweiterung stellt sicher, dass mehr Personen, die mit sensiblen Gruppen in Kontakt kommen, überprüft werden müssen, um Bürger vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Wichtige Punkte
Pflegeorganisationen müssen nun strafrechtliche Hintergrundprüfungen bei ihren Auftragnehmern durchführen, nicht nur bei festangestellten Mitarbeitern.
Die Überprüfung umfasst auch Personen, die Lizenzen oder Zertifizierungen von diesen Organisationen zur Erbringung von Pflegedienstleistungen erhalten.
Ziel ist es, den Schutz von Kindern und anderen schutzbedürftigen Gruppen durch eine breitere Anwendung von Sicherheitskontrollen zu erhöhen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5172
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2024-09-25