Ausweitung des Arbeitsschutzes (OSHA) auf inhaftierte Arbeitskräfte.
Dieses Gesetz weitet die bundesstaatlichen Arbeitsschutzstandards (OSHA) auf Personen aus, die in staatlichen, lokalen und föderalen Justizvollzugsanstalten arbeiten. Es schreibt vor, dass inhaftierte Arbeitskräfte einen vergleichbaren Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz erhalten wie reguläre Angestellte. Die Justizvollzugsbehörden müssen jährliche Berichte über die Arbeitsbedingungen, Verletzungen und die Einhaltung der Vorschriften vorlegen, wobei Bundeszuschüsse den Staaten bei der Umsetzung helfen.
Wichtige Punkte
Inhaftierte Personen, die arbeiten (z. B. in Gefängnisbetrieben), fallen nun unter den bundesstaatlichen Arbeitsschutz (OSHA).
Föderale und staatliche Gefängnisse müssen dieselben Sicherheitsregeln für inhaftierte Arbeitskräfte anwenden wie für ihr reguläres Personal.
Es werden jährliche Berichte an den Kongress über die Arbeitssicherheit in Justizvollzugsanstalten, einschließlich Verletzungen oder Todesfällen, vorgeschrieben.
Bundeszuschüsse in Höhe von mindestens 20 Millionen USD jährlich sind für Staaten vorgesehen, die Gesetze zum Schutz inhaftierter Arbeitskräfte einführen und durchsetzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_518
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-02-16