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Schulessen: Keine Stigmatisierung mehr wegen unbezahlter Mahlzeiten.

Das Gesetz verpflichtet Schulen, aktiv sicherzustellen, dass berechtigte Schüler kostenlose Mahlzeiten erhalten, falls ihre Familien Schulden haben. Es verbietet strengstens die öffentliche Stigmatisierung von Kindern wegen unbezahlter Essensgebühren, einschließlich des Wegnehmens bereits servierter Speisen oder der Verweigerung der Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten. Die Berechtigung für kostenlose Mahlzeiten muss rückwirkend bis zum ersten Schultag angewendet werden.
Wichtige Punkte
Schulen dürfen Schüler wegen unbezahlter Mahlzeiten weder öffentlich bloßstellen noch diskriminieren (z.B. durch spezielle Kennzeichnungen oder das Wegnehmen von Essen).
Bei Schulden von einer Woche oder mehr müssen Schulen aktiv versuchen, das Kind automatisch für kostenlose Mahlzeiten zu zertifizieren oder den Eltern Antragsformulare zukommen lassen.
Die Nutzung von Inkassounternehmen zur Eintreibung von Schulessensschulden ist verboten; Noten oder außerschulische Aktivitäten dürfen nicht zurückgehalten werden.
Die Genehmigung für kostenlose Mahlzeiten gilt rückwirkend ab dem ersten Schultag des laufenden Jahres.
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Drucknummer: 118_S_5200
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2024-09-25