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Reform der Notkreditregeln: Leichterer Zugang für Landwirte nach Katastrophen.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Gewährung von Notkrediten an Landwirte, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Es beseitigt die starre Anforderung eines Mindestproduktionsverlusts (zuvor 30%) und ersetzt sie durch eine flexible Definition eines "qualifizierenden Produktionsverlusts", die vom Minister festgelegt wird. Ziel ist es, den Zugang zu finanzieller Hilfe für landwirtschaftliche Erzeuger nach Katastrophen zu vereinfachen.
Wichtige Punkte
Vereinfachte Kriterien: Bestimmte bestehende Anforderungen, die zuvor bei der Feststellung der Berechtigung für Notkredite berücksichtigt wurden, werden entfernt.
Neuer Verluststandard: Die Anforderung des Mindestproduktionsverlusts wird von einem festen Prozentsatz auf einen vom Minister festgelegten "qualifizierenden Produktionsverlust" umgestellt.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5207
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-09-25