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Kokain-Strafreform: Anpassung der Mengen und Überprüfung alter Urteile.

Dieses Gesetz passt die bundesweiten Drogenmengen für Kokain (Pulver und Crack) an, die Mindeststrafen auslösen. Die Hauptänderung erhöht die erforderliche Menge an Crack-Kokain für schwere Strafen erheblich, um historische Ungleichheiten bei der Strafzumessung zu verringern. Bereits verurteilte Personen können zudem eine Überprüfung und mögliche Reduzierung ihrer Strafe beantragen.
Wichtige Punkte
Änderung der Strafschwellen: Die erforderliche Menge an Crack-Kokain für Mindeststrafen wird deutlich erhöht, um die Ungleichheit in der Strafzumessung zu verringern.
Möglichkeit der Strafminderung: Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verurteilt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung ihrer Strafe erhalten.
Forschungspflicht: Die Bundesregierung muss Studien über Kokainkonsum, Suchtpotenzial und die Auswirkungen von Fentanyl durchführen, um zukünftige Gesetze zu informieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_522
Sponsor: Sen. Grassley, Chuck [R-IA]
Startdatum: 2023-02-16