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Verbot von Schusswaffen in der Nähe von Wahllokalen und Auszählungszentren.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot des Besitzes von Schusswaffen in oder im Umkreis von 100 Yards um Wahllokale und Stimmenauszählungszentren ein. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürger während der Wahlen zu erhöhen und Einschüchterungen zu verhindern. Ausnahmen gelten für Polizeibeamte im Dienst und Waffen, die sicher in Fahrzeugen aufbewahrt werden.
Wichtige Punkte
Der Besitz einer Schusswaffe in einem Wahllokal oder innerhalb von 100 Yards (ca. 91 Meter) um dessen Eingang während Bundeswahlen wird untersagt.
Verstöße können mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden; bei der Absicht, eine Straftat zu begehen, drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Ausgenommen sind Polizeibeamte im Dienst und Waffen, die sich unberührt in einem Fahrzeug in der Verbotszone befinden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5232
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2024-09-25