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Ende der Zwangsschlichtung für Amtrak-Passagiere bei Verbraucher- und Bürgerrechtsstreitigkeiten.

Dieses Gesetz erklärt Klauseln in Amtrak-Verträgen für ungültig, die Fahrgäste dazu zwangen, Streitigkeiten (z. B. bei Personenschäden oder Diskriminierung) durch private Schlichtung statt vor Gericht zu lösen. Bürger erhalten das volle Recht zurück, Amtrak vor Bundes- oder Landesgerichten zu verklagen, einschließlich der Teilnahme an Sammelklagen. Diese Änderung stärkt den Rechtsschutz der Fahrgäste bei Serviceproblemen oder Verletzungen der Bürgerrechte.
Wichtige Punkte
Amtrak-Passagiere können bei Verbraucher- und Bürgerrechtsstreitigkeiten nicht mehr zur privaten Schlichtung gezwungen werden.
Bürger behalten das Recht, individuelle Klagen einzureichen und an gemeinsamen oder Sammelklagen gegen Amtrak teilzunehmen.
Ein Gericht, nicht ein Schlichter, entscheidet über die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Schlichtungsklauseln in Amtrak-Beförderungsverträgen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5238
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2024-09-25