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Sicherheit am Bundesarbeitsplatz: Notfallpläne für Gesundheitskrisen.

Dieses Gesetz verpflichtet alle Bundesbehörden, detaillierte Sicherheitspläne für Angestellte und Auftragnehmer während einer landesweiten Gesundheitsnotlage aufgrund einer Infektionskrankheit zu erstellen. Die Pläne müssen Schutzausrüstung, Testverfahren und alternative Arbeitsmöglichkeiten für Hochrisikopersonen vorsehen und gleichzeitig die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass Regierungsdienste auch in Krisenzeiten funktionsfähig bleiben und die Mitarbeiter geschützt sind.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen öffentliche Sicherheitspläne zum Schutz von Mitarbeitern und Auftragnehmern während landesweiter Gesundheitsnotlagen entwickeln.
Die Pläne müssen die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Testprotokolle, Belegungsgrenzen und Homeoffice-Optionen für Hochrisikopersonen umfassen.
Die Behörden sind verpflichtet, die Kontinuität ihrer Aufgaben und den Kundenservice während der gesamten Notstandszeit aufrechtzuerhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5279
Sponsor: Sen. Warner, Mark R. [D-VA]
Startdatum: 2024-09-25