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Höhere Strafen für Handy-Bereitstellung in Gefängnissen und Richtlinienprüfung

Dieses Gesetz legt eine spezifische Höchststrafe von 2 Jahren Gefängnis für Personen fest, die Mobiltelefone oder andere Kommunikationsgeräte an Insassen in Justizvollzugsanstalten liefern. Darüber hinaus wird das Bureau of Prisons verpflichtet, seine internen Richtlinien bezüglich des Besitzes verbotener Gegenstände durch Insassen innerhalb eines Jahres zu überprüfen und zu aktualisieren. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit sowohl für das Personal als auch für die Inhaftierten.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Höchststrafe von 2 Jahren Haft für die Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Kommunikationsgeräten an Insassen in Bundesgefängnissen.
Das Bureau of Prisons muss Richtlinien zum Besitz verbotener Gegenstände durch Insassen überprüfen und aktualisieren, um den Schutz von Personal und Inhaftierten zu verbessern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5284
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2024-09-25