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Stärkung der Sicherheit bei Bundesbeschaffungen gegen ausländische Bedrohungen.

Dieses Gesetz stärkt den Bundesrat für Beschaffungssicherheit (FASC) und gibt ihm erweiterte Befugnisse, um Technologie und Dienstleistungen von Unternehmen, die mit ausländischen Gegnern verbunden sind, zu identifizieren und auszuschließen. Das Hauptziel ist die Sicherung der IT-Systeme der US-Regierung und der Lieferketten gegen nationale Sicherheitsrisiken. Dies soll den Schutz von Regierungsdaten vor externen Einflüssen verbessern.
Wichtige Punkte
Der FASC erhält die Befugnis, verbindliche Anordnungen zu erlassen, um Unternehmen, die mit ausländischen Gegnern in Verbindung stehen, von Bundesaufträgen auszuschließen und deren Produkte zu entfernen.
Die Definitionen für „Quelle der Besorgnis“ (Source of Concern) – Unternehmen unter Kontrolle oder im Auftrag eines ausländischen Gegners – werden präzisiert.
Der Nationale Cyber-Direktor wird zum Vorsitzenden des Rates ernannt, um die Führung bei Entscheidungen zur Cybersicherheit zu zentralisieren.
Die Bundesbehörden müssen dem Rat nun alle angeforderten Informationen zur Durchführung von Sicherheitsrisikobewertungen zur Verfügung stellen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5310
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-11-13