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Social-Media-Firmen müssen Einnahmen von Nutzern unter 21 offenlegen.

Dieses Gesetz verpflichtet börsennotierte Social-Media-Unternehmen, ihre Bruttoeinnahmen aus Transaktionen mit Personen unter 21 Jahren offenzulegen. Sie müssen auch die Gesamtausgaben für Marketing melden, das speziell auf diese Altersgruppe abzielt. Ziel ist es, Investoren und der Öffentlichkeit Transparenz über die finanziellen Auswirkungen der Plattformen auf junge Menschen zu verschaffen, insbesondere angesichts der psychischen Gesundheitskrise bei Jugendlichen.
Wichtige Punkte
Social-Media-Unternehmen müssen die Einnahmen aus Geschäften mit Nutzern unter 21 Jahren offenlegen.
Die Ausgaben für gezieltes Marketing an Jugendliche (unter 21) müssen ebenfalls gemeldet werden.
Die Maßnahme soll Investoren bessere Informationen über die Risiken und das Engagement der Unternehmen bei jungen Nutzern liefern.
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Status: Abgelaufen
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Drucknummer: 118_S_5337
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Startdatum: 2024-11-18