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Vereinfachung der Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen auf Bundesland.

Dieses Gesetz beschleunigt das Genehmigungsverfahren für Öl- und Gasbohrungen. Unternehmen benötigen keine zusätzliche Bundesgenehmigung mehr, wenn die Bundesregierung weniger als 50 % der Mineralien in der Bohreinheit besitzt und nicht Eigentümer der Oberfläche ist. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Energieproduktion zu beschleunigen, wobei staatliche Vorschriften und die Zahlung von Bundesgebühren weiterhin gelten.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Bundesbohrgenehmigung, wenn die Bundesregierung weniger als die Hälfte der Mineralien besitzt und nicht Eigentümer der Oberfläche ist.
Bohrungen müssen weiterhin den Vorschriften der Bundesstaaten oder Stämme entsprechen.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren an die Bundesregierung bleibt unverändert.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_535
Sponsor: Sen. Hoeven, John [R-ND]
Startdatum: 2023-02-27