Erleichterter Zugang zu FEMA-Hilfe für Katastrophenopfer ohne Eigentumsnachweise.
Dieses Gesetz erweitert die Berechtigung für staatliche Katastrophenhilfe, insbesondere für Überlebende, denen formelle Eigentumsnachweise für ihre Häuser fehlen (z. B. Erben). Es erlaubt Antragstellern, eine breite Palette von Beweismitteln (wie Rechnungen oder medizinische Unterlagen) vorzulegen, um den „konstruktiven Besitz“ nachzuweisen, und führt ein einfaches, selbstzertifiziertes Formular ein. Dadurch können mehr betroffene Familien die notwendigen Mittel für Reparaturen und Wiederaufbau erhalten.
Wichtige Punkte
Erweiterte FEMA-Berechtigung: Staatliche Wohnbeihilfen stehen nun auch Personen ohne dokumentierte Eigentumstitel (z. B. geerbte Häuser) und Obdachlosen nach einer Katastrophe zur Verfügung.
Vereinfachter Eigentumsnachweis: FEMA muss verschiedene Beweismittel akzeptieren, darunter Rechnungen und Schulunterlagen, anstelle einer formellen Urkunde.
Finanzierung der Legalisierung: Hilfsgelder können zur Deckung der Kosten für die Erlangung formeller Eigentumstitel verwendet werden (z. B. Vermessungsgebühren).
Wiederaufnahme alter Fälle: Antragsteller, denen seit 2017 die Hilfe verweigert wurde, haben 180 Tage Zeit, ihren Fall mit dem neuen Selbstzertifizierungsformular erneut zu prüfen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5350
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2024-11-20