Bundesstandard für erneuerbare Energien: 70% saubere Elektrizität bis 2034.
Dieses Gesetz führt einen Bundesstandard für erneuerbaren Strom ein, der große Stromversorger dazu verpflichtet, ihren Anteil an erneuerbarer Energie schrittweise zu erhöhen und bis 2034 70% zu erreichen. Ziel ist es, Wettbewerb unter Erzeugern erneuerbarer Energien zu schaffen und schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Bürger können mit sauberer Luft und einer verstärkten Entwicklung lokaler erneuerbarer Energieprojekte rechnen.
Wichtige Punkte
Sauberkeitsgebot: Einzelhandelsstromversorger müssen den Anteil erneuerbarer Energien (Wind, Solar, Geothermie, Biogas, qualifizierte Wasserkraft) von 20% im Jahr 2025 auf 70% bis 2034 steigern.
Fokus auf Gerechtigkeit: Ein Teil der erforderlichen Gutschriften für erneuerbare Elektrizität (15-20%) muss aus dezentraler Erzeugung oder betroffenen Gemeinschaften stammen.
Alternative Zahlungen für Investitionen: Lieferanten, die die Anforderungen nicht erfüllen, können alternative Zahlungen an die Bundesstaaten leisten, die diese Mittel für Projekte im Bereich saubere Energie, Speicherung oder Effizienz verwenden müssen, wobei mindestens 50% den betroffenen Gemeinschaften zugutekommen.
Status:
Abgelaufen
Bürgerwille
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5352
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-11-20