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Bundesgesetz definiert Geschlecht als binäre biologische Kategorie.

Dieses Gesetz legt einheitliche, biologische Definitionen für „männlich“ und „weiblich“ für alle Bundesgesetze fest. Das Geschlecht wird ausschließlich durch die Fortpflanzungsfähigkeit (Produktion von Eiern oder Spermien) definiert, unabhängig von der Selbstidentifikation. Dies bedeutet, dass das Geschlecht nach Bundesrecht ein festes biologisches Merkmal ist und die Geschlechtsidentität (gender identity) explizit von der gesetzlichen Definition des Geschlechts getrennt wird.
Wichtige Punkte
Der Begriff „Geschlecht“ (sex) im Bundesrecht wird ausschließlich als binäre biologische Kategorie definiert, basierend auf dem Fortpflanzungssystem.
„Geschlechtsidentität“ ist rechtlich von der Definition des „Geschlechts“ getrennt und darf bei der Auslegung von Bundesgesetzen nicht als Synonym verwendet werden.
Bundesbehörden müssen diese biologischen Definitionen bei der Auslegung bestehender und zukünftiger Gesetze anwenden, was sich auf Vorschriften für geschlechtergetrennte Einrichtungen auswirken kann.
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Drucknummer: 118_S_5356
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2024-11-20