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Fairer Wettbewerb: Verbot der Gewerkschaftsdiskriminierung bei Bundesbauaufträgen.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass alle Bauunternehmen fair um Bundesaufträge konkurrieren können, unabhängig von ihrer Beziehung zu Gewerkschaften. Regierungsbehörden dürfen Auftragnehmer weder dazu verpflichten noch ihnen verbieten, Gewerkschaftsvereinbarungen abzuschließen, was den Wettbewerb erhöhen und die Kosten öffentlicher Projekte für die Steuerzahler senken soll. Diese Änderung soll auch die Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern, insbesondere für kleine und benachteiligte Unternehmen.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf Bauunternehmen, die sich um Aufträge bewerben, weder bevorzugen noch diskriminieren, basierend auf ihrer Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu Gewerkschaften.
Ziel ist es, den Wettbewerb zu steigern, die Kosten öffentlich finanzierter Bauprojekte zu senken und mehr Arbeitsplätze für kleine Unternehmen zu schaffen.
Das Verbot gilt für alle neuen Bauverträge und Projekte, die Bundesmittel oder finanzielle Unterstützung erhalten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_537
Sponsor: Sen. Young, Todd [R-IN]
Startdatum: 2023-02-27