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Zweitsicht-Gesetz: Überprüfung und Reduzierung langer Bundesgefängnisstrafen

Dieses Gesetz ermöglicht es Personen, die zu Bundesgefängnisstrafen von mehr als 10 Jahren verurteilt wurden, nach Verbüßung von mindestens 10 Jahren eine gerichtliche Überprüfung und Reduzierung ihrer Strafe zu beantragen. Ziel ist es, eine Chance auf vorzeitige Entlassung für diejenigen zu bieten, die keine Gefahr mehr für die Gemeinschaft darstellen und ihre Bereitschaft zur Wiedereingliederung gezeigt haben. Die Regelung gilt für alle Verurteilungen und könnte das Leben Tausender Betroffener beeinflussen und gleichzeitig die Kosten für die Inhaftierung älterer Insassen senken.
Wichtige Punkte
Verurteilte mit Strafen über 10 Jahren können nach mindestens 10 Jahren Haft eine Reduzierung ihrer Strafe beantragen.
Das Gericht muss feststellen, dass der Verurteilte keine Gefahr darstellt und zur Wiedereingliederung bereit ist, unter Berücksichtigung von Alter und Rehabilitation.
Für Antragsteller ab 50 Jahren gilt eine widerlegbare Vermutung der Freilassung.
Opfer haben das Recht, während des Überprüfungsverfahrens Stellungnahmen abzugeben; freigelassene Personen unterliegen der überwachten Freilassung.
Die Bestimmungen gelten für alle Bundesverurteilungen, unabhängig vom Zeitpunkt des Urteils.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_5396
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-11-21